Meine Arbeitsmethoden
- Kognitive Verhaltenstherapie mit Integration von Methoden anderer Therapierichtungen
- Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson
- Achtsamkeitsschulung nach Jon Kabat Zinn
- Meditationsübungen
Meine Schwerpunkte
- Affektive Erkrankungen (psychische Erschöpfungszustände, Depression, Burnout)
- Schlafstörungen
- Stressbewältigung
- Angststörungen (soziale Ängste, Phobien)
- Zwangsstörungen
- Chronische Schmerzen
- Hochsensibilität
- Selbstwerts- und Identitätsthemen
- Emotionsregulation
- Begleitung bei Lebensübergängen und herausfordernden Lebensereignissen
- Paarberatung / Paartherapie
- Beratung von Angehörigen psychisch kranker Menschen
Kosten
Einzeltherapie / Einzelberatung (inkl. Vor- und Nachbereitung)
180 CHF / 60 Minuten
45 CHF / jede weitere Viertelstunde
45 CHF / Beratung per E-Mail oder Telefon pro Viertelstunde
Paartherapie / Paarberatung (inkl. Vor- und Nachbereitung)
230 CHF / 60 Minuten
45 CHF / jede weitere Viertelstunde
Rein organisatorische Kontaktaufnahmen - wie etwa Terminverschiebungen - werden nicht berechnet.
Kostenträger
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Leistungen für die psychologische Psychotherapie abgerechnet werden können:
- über die Zusatzversicherung der Krankenkasse
- als Selbstzahler
Abrechnung über die Zusatzversicherung
Psychologische Psychotherapie gehört bisher noch nicht zum Leistungskatalog der medizinischen Grundversicherung. Krankenkassen leisten jedoch an eine nichtärztliche Psychotherapie in der Regel Beiträge aus den Zusatzversicherungen. Erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn über den Kostenbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Abrechnung als Selbstzahler
Falls Sie nicht über die Krankenkasse abrechnen wollen, können psychotherapeutische Leistungen auch selber bezahlt werden.
Rechnungsstellung
Die Rechnungen müssen auf jeden Fall selber bezahlt werden, unabhängig davon, ob ihre Krankenkasse einen Teil der Leistungen zurück erstattet oder nicht. Falls Ihre Krankenkasse einen Teil der Leistungen übernimmt (bei Zusatzversicherungen), schicken Sie das Original der Rechnung Ihrer Krankenkasse und erhalten von dieser den vereinbarten Betrag zurückerstattet.
Verpasste Termine
Verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen unabhängig vom Grund in Rechnung gestellt werden. Bitte informieren Sich mich deshalb per Telefon oder E-Mail mindestens 24 Stunden im Voraus. Sie ersparen sich damit die vollumfängliche Berechnung der vereinbarten Sitzung.